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Praxisreferate an Hochschulen
für Soziale Arbeit
Bundesarbeitsgemeinschaft Praxisreferate an Hochschulen für Soziale Arbeit

BundesArbeitsGemeinschaft der Praxisämter/-referate
an Hochschulen für Soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland
(BAG)

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Inhaltsübersicht
0. Vorwort
1. Entstehung der BAG
2. Fachliche Zielsetzungen und Perspektiven
3. Fachliche Angebote
4. Mitgliedschaft
5. Organisationsstruktur
6. Schlussbemerkungen


0. Vorwort
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) ist ein Zusammenschluss von Fachkräften[1], die an Hochschulen[2] für Soziale Arbeit in Praxisämtern/-referaten[3] ausschließlich oder überwiegend tätig sind.
In der Zusammensetzung unserer Mitglieder spiegelt sich die länder/hoch­schul­spezifische und teilweise trägerspezifische und organisatorische Vielfalt der Hochschulstudiengänge Soziale Arbeit der Bundesrepublik wieder.

Die vergleichbaren Zielsetzungen und institutionellen Rahmenbedingungen, sowie hochschul- und berufspolitischen Entwicklungen führten zur Bildung dieser Arbeitsgemeinschaft auf Bundesebene.
In dem gemeinsamen Bemühen aller an der Ausbildung von Diplom Sozialarbeiterlnnen und/ oder Diplom SozialpädagogInnen Beteiligten, eine qualitativ gute Ausbildung künftigen Berufsnachwuchses gewährleisten zu wollen, leisten wir einen spezifischen Beitrag zu den Themenbereichen des Studiums auf der Ausbildungsebene der Praxis.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft bringt sich in die Diskussion um eine qualitativ hochwertige Ausbildung in der Sozialen Arbeit ein und gibt innovative Impulse zur ständigen Weiterentwicklung des Studiums, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildungsabschnitte in der Praxis der Sozialen Arbeit.

Wir verstehen die BAG als fachlich erforderliche Arbeitsgemeinschaft und als sinnvolle Ergänzung zu anderen bundesweiten Gremien und Zusammenschlüssen von FunktionsträgerInnen an Hochschulen, insbesondere zum Fachbereichstag „Soziale Arbeit“, zum Fachbereichstag „Heilpädagogik“ sowie zu den Berufsverbänden.

1. Entstehung der BAG

Vor Gründung der BAG 1993 gab es in verschiedenen Bundesländern regionale Arbeitsgemeinschaften und/oder andere Formen eines fachlichen Austausches.

Die wichtigsten Impulse für einen bundesweiten Zusammenschluss waren:

Die bundesweite Hochschuldiskussion über die ein- und zweiphasige Studienkonzeption und deren Konsequenzen für die Ausgestaltung der Studienabschnitte in der Praxis. Ein Austausch hierüber wurde durch die Entstehung neuer Hochschulen und Fachbereiche Sozialer Arbeit in den neuen Bundesländern noch verstärkt.

In diesem gemeinsamen Erkundungsprozess wurde deutlich, daß die Funktionen und Kompetenzzuweisungen der hauptamtlichen FachberaterInnen in den Studienordnungen nicht oder nur unzureichend inhaltlich, bzw. institutionell eindeutig definiert sind. Das Erfordernis, sich über strukturelle Rahmenbedingungen auszutauschen, war ein wichtiger Impuls.

Vorhandene Qualitätsmerkmale der Praxisämter/-referate fortzuschreiben und vergleichbare Standards bundesweit weiterzuentwickeln, war und ist eine zentrale Motivation.

2. Fachliche Zielsetzungen und Perspektiven

Die Grundlagen der Zielsetzungen und fachpolitischen Perspektiven der BAG basieren auf der Mitverantwortung für die Entwicklung und Sicherung professioneller Kompetenz zukünftiger BerufsvertreterInnen.

Weiterentwicklung der curricularen Gestaltung von Praxisphasen
Hierzu gehören u.a.

Fortschreibung der gemeinsamen Ausbildungsverantwortung von Hochschule und Praxis
Hierzu gehören u.a.:

Qualitäts- und Funktionssicherung der Praxisämter/-referate
Hierzu gehören u. a.:

Aufbau einer Informationsbörse für Praxisämter/-referate
Hierzu gehören u.a.:

Diese fachlichen Zielsetzungen und Anliegen sehen wir im Zusammenhang mit folgenden längerfristigen fachpolitischen Perspektiven:

  • Die Besetzung der Stellen in Praxisämtern/Praxisreferaten mit BerufsvertreterInnen halten wir für erforderlich. Zudem sollten der Verantwortungsbereich, die Mitwirkung in Hochschulgremien und die Einbindung in den curricularen Kontext generell als eigenständige Funktion innerhalb der Studien- und Prüfungsordnungen verankert werden. Ziel hierbei ist, sowohl im Innen- als auch Außenverhältnis den Stellenwert dieser besonderen Dienstleistung der Hochschulen für Soziale Arbeit zu festigen und die spezifische Professionalität an der Nahtstelle von Hochschulen und Praxis effektiv zu nützen.
  • Eine Stärkung der nationalen und internationalen Mobilität, speziell während der Praxisphasen, halten wir für sinnvoll und notwendig. Dies fördert das Kennen lernen von und die Auseinandersetzung mit Handlungskonzepten Sozialer Arbeit auch im bundesweiten und internationalen Vergleich. Um diese nationale und internationale Mobilität während der Praxisphasen stärker zu fördern, ist die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für Studierende von Seiten der Hochschulen, Trägerverbände und länderübergreifender Initiativen erforderlich.
  • Die Ausbildungs-/Studienabschnitte in der Praxis haben einen hohen Stellenwert für das Qualifikationsprofil zukünftiger Diplom SozialarbeiterInnen/ Diplom SozialpädagogInnen. Entsprechend dieser Bedeutung halten wir es für notwendig, in Kooperation mit Vertretungen aus Hochschulen, der Berufspraxis und entsprechenden politischen Instanzen Qualitätsgrundlagen und -standards für diese Ausbildungs-/Studienabschnitte fortzuschreiben. Unser Ziel ist es, daß der Stellenwert dieser Praxisphasen in Zeiten gravierender ökonomischer, politischer und sozialer Einschnitte nicht gefährdet wird.

Durch unseren Zusammenschluss als Bundesarbeitsgemeinschaft organisieren wir den fachlichen Austausch, die gemeinsame Erarbeitung von Anforderungen und Notwendigkeiten an eine gelungene Ausbildung in der Praxis und die Weiterqualifizierung der eigenen Tätigkeit in der jeweiligen Hochschule.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisämter/-referate an Hochschulen für Soziale Arbeit ist damit eine kompetente Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur Ausbildung künftigen Berufsnachwuchses, wenn es um die praktischen Studien- und Ausbildungsabschnitte geht.

3. Fachliche Angebote

Im Folgenden skizzieren wir unsere zentralen Angebote:

4. Mitgliedschaft

Mitglieder sind Hochschulen / Fachbereiche für Soziale Arbeit[4]. Diese werden vertreten durch die sozialarbeiterischen / sozialpädagogischen Fachkräfte, die in Praxisämtern/-referaten für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Praxisphasen der Ausbildung ausschließlich oder überwiegend eingestellt sind.

5. Organisationsstruktur

6. Schlussbemerkung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft regt durch die bundesweite Kooperation ihrer Mitglieder Verbesserungen der Ausbildungssituation Sozialer Arbeit an. Durch die Vernetzung werden Weiterentwicklungen hinsichtlich der praxisbezogenen Ausbildungsanteile ermöglicht.

Für Fragen, Anregungen und Wünsche stehen die Mitglieder des Vorstandes der Bundesarbeitsgemeinschaft als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

Dieses Selbstverständnis der Bundesarbeitsgemeinschaft wurde von den TeilnehmerInnen der Arbeitstagung im Bildungshaus Nothgottes (Rüdesheim) im Mai 1997 verabschiedet.


[1] FachberaterInnen, Beauftragte, ReferentInnen u.ä.
[2] Eingeschlossen sind alle Hochschulen des Typus Fachhochschule, alle Fachbereiche
und Studiengänge Soziale Arbeit
[3] Eingeschlossen sind Praktikantenämter, Praxiskoordinationsstellen, Praxiskontaktstellen u.ä.
[4] Eigenständige Abteilungen an Hochschulen oder Fachbereichen können ebenfalls Mitglied sein.


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